Krone des Werratals
Die Brandenburg ist eine Doppelburg, bestehend aus einer Sporn- und einer Gipfelburg. Wehrbauten dieser Art besitzen eine höhere Verteidigungsfähigkeit als Einzelburgen, weil aufgrund der Dimensionen derartiger Anlagen bei militärischen Auseinandersetzungen quantitativ und qualitativ umfangreichere Belagerungskräfte mobilisiert werden müssen als beim Angriff auf eine einzelne Veste.
Herrschaft im Dienste des Landgrafen
Zum Baubeginn der Brandenburg gibt es keine urkundlichen Belege. Als Gründer der Burg gelten die Grafen von Wartberg, Vögte der nahegelegenen Wartburg. Graf Wigger von Wartberg wird erstmalig 1144 als Schutzherr des in diesem Jahr neugegründeten Kirchspiels Lauchröden urkundlich aufgeführt. Diese Schutzherrnfunktion macht eine Gründung der Burg um die Mitte des 12. Jahrhunderts wahrscheinlich. Ab dem 12. Jahrhundert besaßen die Wartberger außer der Brandenburg Dörfer und Liegenschaften im Umfeld der Brandenburg und im Gothaer Raum. Während der Amtszeit Erzbischofs Heinrich von Mainz betrieb Graf Wigger von Wartberg eine konsequente Machtpolitik, in deren Ergebnis er neben seinem Amt auf der Wartburg auch über die Mainzer Amtsgrafschaft Harburg und eine weitere bei Hofgeismar verfügte. Beide Amtsgrafschaften gingen jedoch mit der Absetzung des Erzbischofs im Jahre 1153 verloren.
Die Namensgebung der Grafen nach der Brandenburg ist erst ab 1224 belegt. In der Gefolgschaft der Landgrafen von Thüringen nahmen drei Grafen aus dem Geschlecht der Wartberger/Brandenberger 1197-98 und 1227-28 an Kreuzzügen teil. Das Geschlecht derer von Wartberg bzw. von Brandenberg führte den Doppeladler im Wappen. Dies lässt eine ursprünglich reichsunmittelbare Unterstellung des Adelsgeschlechtes vermuten.
Restaurierung und Sicherung
Das Ruinenensemble der Ostburg wird geprägt durch einen sechseckigen Bergfried und einen Wohnturm. Ein nahezu geschlossenen Bering umgibt ihre zwei Höfe und einen Zwinger. Von der Westburg sind aber nur noch der runde Bergfried sowie Reste des Torhauses und des Mauerberings erhalten.
Um dem weiteren Verfall der Burg zur Ruine aufzuhalten, setzten sich Eisenacher Bürger Anfang des 19. Jahrhundert gegen die weitere Nutzung als Steinbruch ein.
Im Ergebnis dieser ersten Bürgerinitiative verbot 1841 Großherzog Carl Friedrich von Sachsen-Weimar-Eisenach das weitere Abtragen von Mauerwerk auf der Burg. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die ersten Sicherungsmaßnahmen an beiden Bergfrieden und am Wohnturm (Kemenate) durchgeführt.
Zwischen den beiden Weltkriegen erfolgten Sicherungsmaßnahmen am Torhaus der Westburg und eine Mauerkronensicherung auf beiden Burgen. In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, insbesondere am Bergfried der Westburg und am Wohnturm der Ostburg, eingeleitet. Seitdem werden regelmäßig weitere Sicherungsmaßnahmen auf der gesamten Burganlage fortgeführt.
Quelle und mehr Informationen: www.die-brandenburg.de