Gerstungen (Foto: Metilsteiner . Creative Commons)
Gerstungen (Foto: Metilsteiner . Creative Commons)
Gerstungen
Karte

Einheitsgemeinde Gerstungen

Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
T 036922.245-0
F 036922.245-50
info(at)gerstungen.de
www.gerstungen.de
www.lauchroeden.de

Das Gebiet der heutigen Gemeinde Gerstungen liegt am westlichen Rand des Thüringer Waldes. Ein Gebirgsausläufer, der nach seiner höchsten Erhebung "Böller" heißt, trennt hier das Tal der Werra von dem Tal des Nebenflüsschens Elte.

Geschichte

Bereits frühzeitig siedelten an diesen Gewässern Bauern, später dann, begünstigt durch die Nähe bedeutender Handelsstraßen, auch Handwerker und Kaufleute.
Zwischen den hiesigen Siedlungen, aus denen sich dann die Orte Gerstungen, Untersuhl, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Unterellen und Oberellen entwickelten, pflegte man seit jeher enge Beziehungen.
Bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es kleinere, zu Fuß gut erreichbare Verwaltungseinrichtungen, deren Aufgabe außerdem die Rechtspflege war. Sie hießen schlicht Amt.
Das Amt Gerstungen war als Teil des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach weit ausgedehnt. Neben Gerstungen gehörten auch Untersuhl, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden und Unterellen dazu. Das Gebiet des Amtes Gerstungen stammt ursprünglich aus dem Eigentum der fränkischen Könige, war 744 dem Kloster Fulda geschenkt worden und gelangte durch Verpfändung an die Thüringer Landgrafen. Betroffen waren im heutigen Gemeindegebiet die Orte Gerstungen, Untersuhl und Neustädt. Historisch bedeutsam war der am 2. Februar 1074 im Schloss zu Gerstungen geschlossene Friedensvertrag zwischen Kaiser Heinrich IV. und den Sachsen. Als Amtsgerichtsbezirk Gerstungen existierte die Gebietseinheit noch bis 1948.
Lediglich Oberellen im Eltetal mit seinem Weiler Clausberg und den Einzelgehöften Hütschhof und Frommeshof gehörte nicht zum Amt Gerstungen. Dieses Gebiet war eine Enklave des Herzogtums Sachsen-Meiningen. Der Herrschaftsbereich der Thüringer Landgrafen umfasste auch das Gebiet der jetzigen Einheitsgemeinde.
Unter deren Herrschaft übten die adligen Herren vor Ort die niedere hoheitliche Gewalt aus.
In Oberellen taten dies die Herren von Hanstein, die in dessen um 1600 erbautem Schloss residierten. Aus ritterlichem Besitz war es im 12. Jh. an das Hauskloster der Thüringer Landgrafen Reinhardtsbrunn und wohl nach dessen Auflösung während der Reformation an das kursächsische Fürstenhaus gekommen.
Die Orte Lauchröden, Unterellen und Sallmannshausen unterstanden bis zur Zeit der Revolution von 1848 nicht direkt dem fürstlichen Amt in Gerstungen, sondern gehörten zum Herrschaftsbereich der Brandenburg und wurden daher "brandenburgische Gerichte" genannt.